Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag (umgangssprachlich Soli) ist in Deutschland eine Steuer, die nach der Wiedervereinigung eingeführt wurde, um einen Teil der einheitsbedingten Kosten zu decken. Die Bemessung und Erhebung des Solidaritätszuschlages wird geregelt durch das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 vom 15. Oktober 2002 (veröffentlicht im BGBl. Teil I 2002, S. 944, 975), welches seither jedoch an zahlreichen Stellen geändert wurde.
Argumentation
Neben den allgemeinen Vor- und Nachteilen einer Steuer (s. dort) ergibt sich speziell für den Solidaritätszuschlag folgende Argumentation:
Als Vorteil des Solidaritätszuschlages wird eine größere Gerechtigkeit genannt. Ostdeutsche waren durch das Wirtschaftssystem der DDR über Jahrzehnte benachteiligt. Der Solidaritätszuschlag soll dabei helfen eine Angleichung an das Wirtschaftsniveau der alten Bundesländer zu schaffen. (durch Umverteilungen wird der Wohlstandskuchen zwar kleiner, aber die Stücke gleichen sich an). Dem steht das Argument der Einmischung in den freien Markt durch eine staatliche verordnete Umverteilung gegenüber.
Der Solidaritätszuschlag in Deutschland
Die Höhe des Solidaritätszuschlags beträgt 5,5 % (bis 31. Dezember 1997: 7,5 %) der Einkommensteuer (bzw. Lohn- oder Kapitalertragsteuer) bei natürlichen Personen sowie der Körperschaftsteuer bei juristischen Personen.
Die FDP ist für seine Abschaffung.