Shechita
Shechita ist die Bezeichnung für den rituellen Schlachtprozess im Judentum. Das Wort kommt aus dem hebräischen, und ist dort von der Wortwurzel shachat, schlachten, abgeleitet.
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Die Torah gibt dem Leben eine hohe Bedeutung: alles Leben ist heilig. Daher soll auch allem Leben mit entsprechendem Respekt begegnet werden. Schlachten heißt aber nun, ein Leben zu nehmen! Aus Achtung vor dem Leben, soll daher dem zu schlachtenden Tier u.a. so wenig Schmerz wie möglich zugefügt werden. Dementsprechend hoch sind die Ansprüche an den Schlachter und sein Werkzeug: Der Schlachter selbst muss eine vollständige und gute Ausbildung genossen haben, die alle (sowohl "praktischen" als auch "geistigen") Aspekte seiner Arbeit umfasst. Das Schlachtmesser muss scharf wie eine gute Rasierklinge sein und darf keinerlei Scharten o.ä. aufweisen. Wer sich schon einmal mit einer Rasierklinge geschnitten hat, weiß sicher: Den Schmerz eines solchen Schnittes merkt man erst, wenn z.B. Alkohol (Rasierwasser o.ä.) mit dem Schnitt in Berührung kommt. Bei einem weniger scharfen Gegenstand verursacht das Reissen z.B. einer Scharte den Schmerz.
Auch der Schlachtprozess selbst ist festen Regeln unterworfen. Selbstverständlich ist die erste Voraussetzung, dass es sich auch um ein koscheres Tier handelt - andernfalls kann das Fleisch letztendlich auch nicht koscher sein. Mit einem einzigen Schnitt ist nun die Kehle zu durchschneiden, wobei beide Halsschlagadern, beide Halsvenen, die Luftröhre, die Speiseröhre sowie beide Vagus Nerven durchtrennt werden müssen. Diese Technik führt für gewöhnlich den Tod binnen 3-4 Sekunden herbei (bei anderen Schlachtmethoden dauert es für gewöhnlich mehrere Minuten). Das Tier muss vollständig ausbluten, da der Genuss von Blut gemäß Kashrut verboten ist.
Shechita beschreibt nicht allein den Prozess der Schlachtung selbst, sondern auch die anschließende Kontrolle des Tieres und des Fleisches. So müssen z.B. alle Blutrückstände beseitig werden, was gewöhnlich durch Waschen und Salzen geschieht. Außerdem müssen Fleisch und Organe auf eventuelle Unregelmäßigkeiten (z.B. Krebsgeschwüre) untersucht werden, welche das Fleisch treif, d.h. nicht koscher, machen würden.
Fisch unterliegt nicht dem Gesetz von Shechita. Der Talmud lehrt dies im Traktat Chullin 27b, und auch der Schulchan Aruch geht auf diesen Sachverhalt im Abschnitt Hilchot Shechita 1 ein. Hier ist nur der Fakt entscheidend, dass es sich um eine von der Torah als koscher genannte Fischart handelt.Hintergrund
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