Sexuelle Orientierung
Sexuelle Orientierung bezeichnet die Hauptzielrichtung der sexuellen Interessen einer Person in Hinblick auf die gewünschten Partner.Der Begriff wird im Zusammenhang mit der Abgrenzung sexueller Interessen verwendet, die unter anderem durch die Begriffe
- Nach der Übereinstimmung mit dem Geschlecht des Partners:
- Nach dem Alter des Partners:
- Sonstige:
Der Gedanke einer sexuellen Orientierung existierte vor dem 19. Jahrhundert noch nicht; heterosexueller Vaginalverkehr galt als allgemeine Normalität, andere Formen von Sexualverkehr als ein ebenfalls allgemein verbreitetes Laster, also nicht als etwas das nur bestimmte, besondere Personen betraf. In vielen nichtwestlichen Kulturen hat sich der Gedanke einer sexuellen Orientierung erst in den letzten Jahrzehnten verbreitet.
Ab dem 19. Jahrhundert bis weit ins 20. hinein wurde häufiger der Begriff "sexuelle Veranlagung" gebraucht. Daran war von verschiedenen Seiten die Kritik erhoben worden, dass damit implizit eine Vererblichkeit und eine Unabänderlichkeit behauptet würde, für die es keine Belege gebe. Der Begriff "sexuelle Orientierung" trägt dem Umstand Rechnung, dass es im Laufe des Lebens Veränderungen der sexuellen Orientierung geben kann.
Der Begriff hat inzwischen auch Eingang in die Rechtssprache gefunden. Artikel 2 Absatz 3 der Landesverfassung von Thüringen verbietet die Bevorzugung und die Benachteiligung von Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung.
Ein Verbot der Diskriminierung wegen der "sexuellen Identität" findet sich in den Landesverfassungen von Berlin, Brandenburg und Bremen. "Sexuelle Identität" soll jedoch im Gegensatz zu "sexueller Orientierung" auch Transsexuelle und Transgender mit einschließen; dies ist aber äußerst umstritten, da es sich bei Transgendern gerade nicht um eine Frage der Sexualität oder Partnerschaft handelt.
Das Recht der Europäischen Gemeinschaft verwendet an einigen Stellen den Begriff "sexuelle Ausrichtung", der mit "sexueller Orientierung" identisch sein dürfte, z.B. in der Charta der Grundrechte (Art. 21 Absatz 1; Verbot der Diskriminierung) und in der Richtlinie 2000/78/EG des Rates zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, die neben anderen Diskriminierungen solche wegen der "sexuellen Ausrichtung" bekämpfen soll.
Siehe auch: Paraphilie
Mit der sexuellen Orientierung nicht zu verwechseln sind die folgenden Begriffe:
Diese stammen aus dem (umstrittenen, [siehe oben]) Bereich sexuelle Identität (siehe Identitätsgeschlecht, Sex und Gender)