Seenot
Seenot liegt vor, wenn ein Wasserfahrzeug, dessen Besatzung und gegebenenfalls Passagiere sich in einer Situation befinden, bei der der Untergang des Fahrzeugs droht und/oder eine ernste, unmittelbare und ohne fremde Hilfe unabwendbar erscheinende Gefahr für die Gesundheit oder das Leben der Personen besteht. Über einen Notruf oder ein Notsignal kann auf diese Gegebenheit aufmerksam gemacht werden, damit durch Hilfestellungen die Notsituation beseitigt werden kann. Neben der Bergung des Fahrzeugs und der gefährdeten Personen ist es bei größeren Havarien auch wichtig, eventuelle Umweltschäden durch herauslaufenden Treibstoff oder Ladung eines in Seenot geratenen Fahrzeugs zu verhindern.Eine Seenot kann direkt oder indirekt durch schlechtes Wetter, technische Defekte (Maschinenschaden, Ruderbruch, Wassereinbruch, Brand), Zusammenstöße, Grundberührung, Fehler und Fehlverhalten der Besatzung (Navigationsfehler, Überladung, nicht gegebene oder falsch ausgeführte Anweisungen) entstehen, oft auch als Kombination der Faktoren. Das Erkennen und die Einschätzung von Gefahrenpotentialen, die zu einer Seenot führen (können), ist naturgemäß subjektiv und stark von Erfahrungen und Fähigkeiten der involvierten Personen abhängig.
Keine Seenot herrscht demnach vor, falls ein Schiff einen Schaden oder Beschädigungen erleidet, von denen weder für das Fahrzeug noch für Leib oder Leben der Besatzung eine unmittelbare Gefahr hervorgeht. Ein Mastbruch einer Segeljacht, die unter eigenem Antrieb bei ruhigem Wetter einen Hafen erreichen könnte, rechtfertigt beispielsweise keinen Notruf, um einen Seenotfall mit den zumeist umfangreichen Such- und Rettungsaktionen auszurufen.
Sofern der Havarist dazu in der Lage ist, sollte fremde Hilfe ausdrücklich über den Notruf angefordert werden, weil ansonsten Unklarheit herrschen könnte, wer für die Kosten der Rettung aufzukommen hat. Der Notruf muß jedoch nicht der einzige Hinweis für eine Seenot sein, eine Seenot kann auch angenommen werden infolge von Beobachtungen und Schilderungen des Vorfalls durch Dritte, infolge einer unerwartet überfälligen Ankunft eines Schiffes oder durch das Sichten von Wrackteilen. Seenotfälle in internationalen Gewässern werden nach bestimmten Übereinstimmungen der Schifffahrt von Seenotzentralen behandelt, die an verschiedenen Orten der Welt eingerichtet sind. In küstennahen Gewässern werden Seenotfälle von entsprechenden nationalen Stellen aufgegriffen.
Die Maßnahmen zur Hilfeleistung im Seenotfall können sein: Suche nach dem Havaristen und im Wasser befindlichen Personen, Evakuierung von Personen auf andere Fahrzeuge oder durch Hubschrauber, das Löschen von Bränden, das Leichtern (Auspumpen von eingedrungenem Wasser, Treibstoff und Ladung), in Schlepp nehmen des Havaristen.
Siehe auch: Katastrophen der Seefahrt