Schulzeugnis
Ein Schulzeugnis ist eine zusammenfassende, urkundliche Beurteilung des Leistungsstands eines Schülers.Öffentliche Schulen erteilen Zeugnisse als
- Halbjahreszeugnis
- Jahreszeugnis mit Entscheidung über die Versetzung
- Abschlusszeugnis zum Schulabschluss, in der Regel nach Ablegen einer Abschlussprüfung
- Abgangszeugnis beim Verlassen der Schule ohne Abschluss
- des Arbeits- und Sozialverhaltens (so genannte "Kopfnote")
- des Leistungsstands in den einzelnen Fächern
An Privatschulen gelten zum Teil abweichende Regelungen:
- Waldorfschulen und andere reformpädagogisch orientierte öffentliche Schulen, z. B. die Laborschule Bielefeld, erteilen keine Noten. Stattdessen bekommt jeder Schüler am Schuljahresende ein Gutachten-Zeugnis oder einen Bericht zum Lernprozess.
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Aufgrund der Kulturhoheit der Länder sind Schulzeugnisse in Deutschland,
wie alle Aspekte des Schullebens, durch Landesrecht geregelt.
In Hessen bestimmt das Hessische Schulgesetz vom 17. Juni 1992 in § 74, dass Zeugnisse erteilt werden. Das Wie ist in §§ 30 ff. der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 21. Juni 2000 geregelt.Rechtliche Regelungen