Schulsystem in Österreich
In Österreich wird das Schulwesen durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne österreichweit vereinheitlicht. Das Bildungsministerium übernimmt wichtige Aufgaben wie Ausbildung der Lehrer und Erhaltung der Schulen.
Bildungsministerium
Das Bildungsministerium ("Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur") nimmt folgende Aufgaben wahr:
Seit 1995 wird das österreichische Bildungsministerium von Elisabeth Gehrer (ÖVP) geleitet.
Unterrichtspflicht
In Österreich besteht eigentlich keine Schulpflicht, sondern eine Unterrichtspflicht, die mit dem 6. Lebensjahr beginnt, wobei der 1. September der Stichtag ist. Davor kann ein Kindergarten besucht werden. Kinder in diesem Alter, die noch nicht schulreif sind, können vor dem Besuch der Volksschule noch ein Vorschuljahr absolvieren. Die allgemeine Unterrichtspflicht endet mit dem Ende des 9. Schuljahres.
Sie wurde bereits von Maria Theresia im Jahr 1774 für Österreich und die Kronländer generell eingeführt.
Die Unterrichtspflicht kann auch durch öffentlichen Schulen gleichwertigen Unterricht in privaten Schulen oder zuhause erfüllt werden. In diesem Fall müssen die Schüler am Ende des Schuljahres eine Prüfung über den Schulstoff des Jahres ablegen.
Ab einem Alter von 3 Jahren besucht ein großer Teil der Kinder den Kindergarten, wobei es vom Gesetz dazu keine Verpflichtung gibt. Mit dem 6. Lebensjahr beginnt die allgemeine Unterrichtspflicht, wobei der 1. September als Stichtag gilt. Vor dem Eintritt in die Volksschule (entspricht der Grundschule) kann noch die Vorschule besucht werden, wenn ein Kind als noch nicht schulreif eingestuft wird.
Nach der Volksschule wird 4 Jahr lang eine AHS Unterstufe oder die Hauptschule besucht, wobei hier nach Begabung getrennt wird. Für eine Aufnahme an einer AHS muss man einen gewissen Notenspiegel vorweisen können und/oder eine Aufnahmsprüfung ablegen. Der Besuch einer Hauptschule ist für jeden möglich. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt es die Sonderschule.
Nach dem Abschluss der 8. Schulstufe steht man vor der Auswahl zwischen 4 großen Schulrichtungen: AHS Oberstufe, BHS, BMS und Polytechnischer Schule mit anschließender Berufsschule (nähere Details weiter unten). Alle Richtungen stehen jedem unabhängig von der zuvor besuchten Schule frei, allerdings werden vor allem an BHSs die Schüler nach Notenspiegel und mittels Eignungstests selektiv ausgewählt.
BHS und AHS schließen mit der Matura (entspricht dem Abitur) ab, die zum Besucht von Universitäten, Fachhochschulen, Akademien und Kollegs berechtigt.
Die Volksschule kann im Rahmen der Unterrichtspflicht von jedem Kind ab einem Alter von 6 oder 7 Jahren besucht und dauert 4 Jahre. Sie entspricht der deutschen Grundschule. Der alternative Hausunterricht oder ein Besuch der Sonderschule werden selten in Anspruch genommen.
Normalerweise in vier Schulklassen eingeteilt, besteht bei kleineren Schulen meist in ländlichen Gebieten auch die Möglichkeit von Schulstufenzusammenlegungen, sodass mehrere Schulstufen von einem Lehrer gemeinsam in einem Klassenraum unterrichtet werden können. Vorzugsweise herrscht das Einlehrersystem. Das bedeutet, dass ein Lehrer alle Fächer unterrichtet. Ausnahmen dabei sind der Religionsunterricht, Werkerziehung und ein eventueller Fremdsprachenunterricht. In Gebieten, in denen Minderheiten leben, wird auch zweisprachiger Unterricht durchgeführt. In anderen Schulen mit einem starken Ausländeranteil, werden oft auch muttersprachliche Hilfslehrer eingesetzt.
Sowohl an der Hauptschule als auch in einer AHS Unterstufe herrscht Anwesenheitspflicht. Die Schüler werden nach einem Fachlehrer-System unterrichtet. Dass heißt, anstatt wie bisher von einem Lehrer in fast allen Fächern unterrichtet zu werden, werden die Schüler von einem Fachlehrer in ein bis zwei Unterrichtsgegenständen unterrichtet. Die Ausbildung an diesen Schulen dauert vier Jahre.
Ausgenommen Privatschulen ist der Besuch von sekundärbildenden kostenlos. Bezahlt werden nur Unterrichtsmaterialen, ein Selbstbehalt für Schulbücher und Schülerfreifahrtsausweis sowie Mitgliedbeiträge an den Elternverein, EDV-Kosten oder andere Zusatzleistungen.
Für die Aufnahme an einer Hauptschule ist nur ein positiver Abschluss der 4. Schulstufe nötig. An der Hauptschule werden die SchülerInnen in verschiedene Leistungsklassen eingeteilt. Den besseren SchülerInnen ist auch während der Hauptschulzeit ein Wechsel an die AHS möglich. Im Prinzip stehen einem nach der Hauptschule alle weiterführenden Schulen offen, allerdings wird die AHS Oberstufe nur von etwa 6% besucht, auch an anderen Schulen sind sie gegenüber AHS-SchülerInnen im Nachteil.
SchülerInnen von der Hauptschule in der höchsten Leistungsstufe mit keiner schlechteren Note als "Befriedigend" werden ebenfalls aufgenommen. Sollte eine Fremdsprache der AHS Unterstufe an der Hauptschule nicht unterrichtet worden sein, ist in dieser eine Prüfung abzulegen. An allen AHS Unterstufen wird ab dem 1. Jahr Englisch unterrichtet, ab dem dritten Jahr eventuell zusätzlich Französisch, Latein oder in seltenen Fällen auch andere Sprachen.
Schüler mit einem guten Abschluss der 8. Schulstufe an einer AHS haben gute Aufnahmechancen an allen weiterführenden Schulen.
Pro Semester ist außerdem eine Studiengebührin der Höhe von 363,63 € (5000 ATS) pro Semester zu bezahlen. All jene, die weder aus einem EU-Land noch aus der Schweiz stammen, müssen 726,72 (10000 ATS) aufbringen.
Um begabten, aber finanziell schlechter gestellten Studienwilligen das Studium zu ermöglichen, gibt es Studienbeihilfen und Stipendien. Ihre Höhe hängt von finanzieller Bedürftigkeit und Studienerfolg ab.
Universitäten gibt es in Österreich - ausgenommen von Leoben - nur in der Bundeshauptstadt Wien (8), sowie in den Landeshauptstädten Linz, Salzburg (3), Graz (3), Innsbruck (3) Eisenstadt und Klagenfurt.
Zu den wichtigsten Studienrichtungen zählen Medizin, Rechtswissenschaft, Sozialwissenschaft, Wirtschaftswissenschaft, Geisteswissenschaft sowie technische und künstlerische Studien.
Neben dem Studienberechtigungszeugnis ist manchmal auch eine Zulassungprüfung nötig (z.B. bei medizinischen Studien). Die Regelstudiendauer liegt meist zwischen 8 (Rechtswissenschaften) und 12 Semestern (Medizin). In der Praxis ist die durchschnittliche Studiendauer aber um etliches höher (13 Semester bei Rechtswissenschaften, 17 bei Medizin).
An der Universität gibt es nur teilweise Anwesenheitspflicht. Das Studium wird mit akademischen Graden Magister "Mag." oder Diplomingenieur "Dipl.-Ing." abgeschlossen, ein Doktoriatsstudium mit dem Doktortitel "Dr." abgeschlossen.
An Fachhochschulen herrscht Anwesenheitspflicht, es gibt einen fixen Stundenplan und festgelegte Prüfungstermine. Die Studienplätze sind stark limitiert (meist zwischen 15 und 150 Stundenten pro Jahrgang), die Bewerber werden einen mehrteiligen Auswahlverfahren unterzogen. Zu diesem gehören meist eine schriftliche Bewerbung, ein schriftlicher (Intelligenz- oder Eignungs-) Test, eine Präsentation und ein persönliches Gespräch.
Die wichtigsten Studienrichtungen sind Wirtschaft, Tourismus, Technik, Informationswesen und –technologie, Medien und Design sowie Gesundheit und Soziales.
Im Gegensatz zu den Universitäten sind die Standorte der Fachhochschulen dezentral verteilt und daher teilweise in kleineren Städten.
Ein Fachhochschulstudium schließt mit dem akademischen Grad Magister "Mag. (FH)" oder Diplomingenieur "Dipl.-Ing. (FH)" ab. Die Studenten haben dank praxisbezogener Ausbildung meist gute Berufsaussichten, besonders im Bereich Wirtschaft. Im Anschluss an eine Fachhochschule kann auch ein Doktoriatsstudium an einer Universität gemacht werden.
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)Schultypen Ãœbersicht
Schultypen Details
Hinweis: Die Unterteilung in Vorschulische Erziehung, Grundbildung, Sekundarbildung Unterstufe, Sekundarbildung Oberstufe, Postsekundäre Bildung, Teritare Bildung ist nach der ISCED (International Standard Classificaton of Education) Klassifizierung der UNESCO erfolgt.Vorschulische Erziehung
Kindergarten
Vorschule
Grundbildung
Volksschule
Sonderschule
Die Sonderschule kann 9 Jahre lang, vom Anfang bis zum Ende der Unterrichtspflicht, besucht werden. Sie dient zur Integration und Förderung von Kindern mit sonderpädagogischen Förderungsbedarf, sei es aufgrund physischer oder psychischer Behinderungen. Je nach Art der Behinderung wird nach verschiedenen Lehrplänen unterrichtet und beurteilt.Sekundarbildung Unterstufe
Nach dem Abschluss der Volkschule besucht man, je nach bisherigen Schulerfolg und Begabung, meist eine AHS Unterstufe (Gymnasium) oder die Hauptschule.Hauptschule
An der Hauptschule soll eine grundlegende Allgemeinbildung vermittelt werden und den Grundstein für mittlere und höhere Schulen legen. Die SchülerInnen werden dabei praxis- und Interessens-orientiert für das Berufsleben vorbereitet. Da in der Arbeitswelt Englisch immer wichtiger wird, wird dieses als Fremdsprache beigebracht.AHS Unterstufe
Höher begabte SchülerInnen besuchen nach der Volksschule eine AHS Unterstufe. Um an einer AHS Unterstufe aufgenommen zu werden, muss eine Empfehlung der Schulkonfernz der Volkschule vorliegen. In Deutsch und Mathematik muss die Leistung mit "Gut" oder "Sehr gut" bewertet worden sein. Sollten diese Vorraussetzungen nicht zutreffen, ist eine Aufnahmsprüfung zu bestehen.Sekundarbildung Oberstufe
AHS Oberstufe
BHS
HTL
HAK
Abkürzung für "Handelsakademie", eine Schule mit Schwerpunkt auf Rechnungswesen und Betriebswirtschaft. Siehe auch Handelsakademie.at.BAKI
BMS
Polytechnische Schulen
Polytechnische Schulen werden hauptsächlich von Jugendlichen besucht, die unmittelbar nach dem Ende der Unterrichtspflicht einen Beruf erlernen wollen. Sie stellen daher meist das letzte Pflichtschuljahr dar und vermitteln den SchülernInnen grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse (Schlüsselqualifikationen) als Vorbereitung auf eine Lehre.
Berufsschule
Eine Berufsschule muss zusätzlich zu einer Lehre besucht werden. Die Dauer, welche meist 3 Jahre beträgt, hängt von der Art der Lehre ab. Entweder wird die Berufsschule ganzjährig an mindestens einem Wochentag, saisonal oder lehrgangsmäßig in Blöcken (insgesamt zumindest 8 Wochen im Jahr) besucht.Postsekundäre Bildung
Postsekundäre Bildungseinrichtungen sind Kollegs und Akademien. Die Studiendauer ist gegenüber Fachhochschulen und Universitäten kürzer, ihr Besucht kostet, abgesehen von den Kosten für Unterrichtsmaterialien, nichts.Kolleg
Ein Kolleg soll AHS-MaturantInnen die Möglichkeit bieten in (im Vergleich zu Universitäten) kurzer Zeit eine technische oder kaufmännische Ausbildung zu erwerben. Es herrscht eine schulmäßige Anwesenheitspflicht mit fixen Schularbeits- und Testterminen. Zur Aufnahme genügt die Matura oder alternativ eine Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung, nur pädagogisch-soziale oder künstlerische Kollegs verlangen einen Eignungstest.Akademie
An Akademien können "Kurzstudien" gemacht werden. Während einem in Studien ein ganzes Berufsfeld geöffnet wird, wird man auf Akademien für einen ganz bestimmten Beruf ausgebildet, meist im sozialen, medizinischen oder pädagogischen Bereich. Meist ist ein Aufnahmetest oder -gespräch zu absolvieren.Tertiare Bildung
Zu den tertitären Bildungseinrichtungen zählen in Österreich die Universiäten und Fachhochschulen. Für den Besuch ist ein Studienberechtigungszeugnis (meist das Maturazeugnis) nötig.Universität
Fachhochschule
Die Fachhochschule ist eine alternative akademische Ausbildungsform, die es in Österreich seit 1994 gibt. Fachhochschulen dauern in der Regel 4 Jahre (8 Semester), wobei das 7. Semester ein Praxissemester ist und im letzten Semester die Diplomarbeit geschrieben wird.Weblinks