Schuldscheindarlehen
Schuldscheindarlehen werden von Industrieunternehmen,
Körperschaften des öffentlichen Rechts, Bundesländern oder der Bundesrepublik, über Lebensversicherungsgesellschaften o.ä. Kapitalsammelstellen aufgenommen. Dem
Kreditgeber wird vom
Kreditnehmer ein Schuldschein ausgestellt, der als eine Bweisurkunde gilt. Allerdings werden heute in der Regel keine Schuldscheine mehr ausgestellt, da der
Darlehensvertrag diese Funktion erfüllt.