Schuld
Der Begriff Schuld (f.) bezeichnet- in einem privatrechtliches Verhältnis zwischen zwei Personen (die auch juristische Personen sein können) die Tatsache, auf Grund derer die Person des Schuldners der Person des Gläubigers eine Leistung zu erbringen hat.
- Aus der Sicht des Gläubigers wird die Schuld auch Forderung genannt.
- Ein Schuldtitel ist eine rechtskräftig festgestellte Schuld.
- Strafrechtlich ist "Schuld" die Voraussetzung für Strafe, siehe Schuld (Strafe).
- Sie umfasst die persönliche Vorwerfbarkeit von Vorsatz oder Fahrlässigkeit;
- (schuld als indeklinables prädikatives Adjektiv) bezeichnet dabei den Verursacher eines Schadens, z.B. eines Unfalls (versehentlich) oder eines Verbrechens (vorsätzlich).
- Zur wirtschaftstheoretischen Betrachtung siehe Debitismus.
- Der moralischeische "Schuld"-Begriff impliziert Freiheit. In einer deterministischen Anthropologie kommt er nicht vor.
- Zum religiösen "Schuld"-Begriff siehe Sünde.
- "Schuld" heißt ein Dorf in Rheinland-Pfalz, zwischen Adenau und Bad Münstereifel, siehe Schuld (Ahr)
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