Schriftlicher Leistungsnachweis in der Schule
Schriftliche Leistungsnachweise in der Schule umfassen Klassen- und Kursarbeiten und andere Lernkontrollen, die als Teil der Leistungsbeurteilung in die Zeugnisse eingehen. Nicht hierunter zählen Tests, wie sie in Folge der herrschenden Evaluationitis zum Beispiel im Rahmen von Schulleistungsvergleichen durchgeführt werden.
Schriftliche Leistungsnachweise unterliegen detaillierten rechtlichen Vorschriften. In Deutschland fallen diese Vorschriften als Teil des Schulrechts, in die Kompetenz der Bundesländer.
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2 Hessen 3 Siehe auch |
Die Lehrer sind gehalten, in der Prüfungsarbeit Fragen aus unterschiedlichen Schwierigkeitsniveaus zu kombinieren, um über eine reine Abfrage von Wissen hinaus auch allgemeiner die Intelligenz des Schülers einzustufen. Der Grad der Schwierigkeit wird in Bayern (und anderen Bundesländern) dabei durch den Grad der Anforderung an das Abstraktionsvermögen des Schülers bestimmt. So gibt es genau vier verschiedene Abstraktionstypen bei Fragen (von leicht bis schwer, mit dem (Gewichtungs)Anteil in % aller Fragen, den in Bayern Fragen dieses Typs haben sollen):
Schwierigkeits-Schema
Die Schwierigkeitstypen werden auch direkt mit den Extrem-Noten korreliert: "Reproduktion" gilt als die "Sechser-Bremse" (wer nur fleissig lernt, bekommt auf keinen Fall eine sechs), "Neues Gebiet" als die "Einser-Barriere" (alleine Gelerntes anzuwenden, reicht nur zur zwei; wer eine eins will, muss individuelle Denkfähigkeit beweisen).
In Hessen schreibt die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses in §§ 21-27 und Anlage 2 folgendes vor:
Arten, Häufigkeit, Umfang und Gewichtung der Leistungsnachweise:
Hessen
Bewertete Arbeiten
Siehe auch
GFS (Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen)