Schiedsgericht
Das Schiedsgericht ist ein privates Gericht, das allein durch die Abrede der beiden Parteien ohne Einwirkung des Staates zusammentritt. Sämtliche Regelungen über das Verfahren obliegen der Vereinbarung beider Parteien; werden keine besonderen Regelungen getroffen, so gilt die Zivilprozessordnung. So kann die Zahl der so genannten Schiedsrichter von den Parteien selbst bestimmt werden (wenn keine Regelung, dann drei). Der Vorsitzende des Schiedsgericht heißt Schiedsobmann.Neben den Schiedsgerichten, die durch die einzelne Streitigkeit eingerichtet werden, existieren auch die ständigen, so genannten institutionellen Schiedsgerichte. Diese sind z.B. von den Industrie- und Handelskammern, von den Rechtsanwaltskammern oder von Unternehmen eingerichtet. Auch im Sport werden Schiedsgerichte häufig angerufen.