Scheck
Der Scheck ist eine auf Sicht (d. h. gegen Vorlage des Papiers beim Angewiesenen) ausgestellte Zahlungsanweisung eines Kunden an ein Kreditinstitut.
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Der Sichtvermerk braucht in Deutschland nicht geschrieben zu werden, weil der Scheck kraft Gesetzes ein Sichtpapier ist. Die gesetzliche Grundlage für den Scheckverkehr bildet in Deutschland das Scheckgesetz vom 14. August 1933. Darin ist auch geregelt, dass der Scheck ein Wertpapier ist. Die Ausübung der in ihm verbrieften Rechte ist insoweit an den Besitz des Wertpapiers gebunden. Ein Scheck liegt nur dann vor, wenn er den Formvorschriften des Scheckgesetzes entspricht (gesetzliche Bestandteile des Schecks).
Im Artikel 1 des Scheckgesetzes sind bestimmte Bestandteile für den Scheck benannt. Wenn ein wesentlicher Bestandteil fehlt, liegt aus rechtlicher Sicht kein Scheck vor. Die gesetzlichen Bestandteile eines Schecks sind:
Nach der Form der Einlösung werden unterschieden:
Deutsches Recht
Gesetzliche Bestandteile des Schecks
Arten von Schecks
Nach der Form der Übertragung werden unterschieden:
Weblinks
Rechtshinweis