Schatz
Nach deutschem Recht ist ein Schatz ist eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass ihr Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (§ 984 BGB). Der Finder eines Schatzes erwirbt bereits mit der Entdeckung hälftiges Miteigentum, siehe Fund.
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2 Schatzfunde 3 Sagenhafte Schätze - Fiktion - Literatur - Filme 4 Sonstiges |
Geschichte
Schatzfunde
Sagenhafte Schätze - Fiktion - Literatur - Filme
Sonstiges
Siehe: Schatzkarte, Thesaurus (Wortschatz), Kämmerer, Schatzamt, Schatzkammer, Leprechaun, Märchen
Rechtshinweis