Schadenersatzrecht
Das Schadenersatzrecht oder besser der Anspruch auf Schadenersatz ist als subjektives Recht ein persönliches Recht, das es dem Geschädigten ermöglicht, beim Schädiger Ersatz für den entstandenen Schaden (Schadenersatz) zu fordern.Das Schadenersatzrecht im Sinne des objektiven Rechts wird in Deutschland weitgehend durch das Deliktsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in Österreich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt. Spezielle Gesetze, wie etwa das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das Eisenbahn- und Kraftfahrzeug-Haftpflichtgesetz (EKHG) und viele mehr erweitern und ergänzen das Schadenersatzrecht.
Im Schadenersatzrecht unterscheidet man zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung.
Rechtshinweis