Schönfelder
Der Schönfelder ist eine Gesetzessammlung mit einem großen Teil der wichtigsten deutschen Gesetze des Bundes.Die Sammlung mit dem typisch roten Einband wurde von Dr. Heinrich Schönfelder im Jahre 1931 begründet und gehört zum notwendigen Handwerkszeug ganzer Juristengenerationen. Eine Änderung ist erst mit der freien Verfügbarkeit des Deutschen Bundesrechts in digitaler Form zu erwarten.
Es handelt sich um eine Loseblattsammlung, da die Zahl der Gesetzesänderungen häufige Aktualisierungen nötig macht. Enthalten sind u.a. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Zivilprozessordnung (ZPO), das Strafgesetzbuch (StGB), sowie ca. 100 weitere Gesetze.
Als Gesetzessammlung enthält der Schönfelder (fast) keine Kommentierungen. Zum juristischen Arbeiten gehört daher auch ein Gesetzeskommentar, ohne den sich der Inhalt vieler Rechtsnormen nicht im Detail erschließen lässt. Im Kommentar finden sich auch die Ansichten von Rechtsprechung und Lehre.
Seit 2002 gibt es einen Ergänzungsband mit einer Zahl weiterer, weniger häufig genutzer Gesetzestexte.
Vergleichbare Sammlungen sind der Sartorius zum Verfassungs- und Verwaltungsrecht (Sartorius I) und Europarecht (Sartorius II), begründet von Dr. Carl Sartorius und zum bayerischen Landesrecht der Ziegler/Tremel (begründet von Dr. Georg Ziegler und Paul Tremel). Daneben hat jedes Bundesland einen eigenen Band, zum Teil sogar mit Ergänzungsband, mit den jeweiligen wichtigsten Landesgesetzen.