Schülerzeitung
Eine Schülerzeitung ist eine Zeitung, die von Schülern erstellt wird. Zielgruppe sind meist Schüler, auch ehemalige Schüler, Lehrer und manchmal Eltern. In der Schülerzeitung können Schüler im Sinne des Grundgesetzes ihre Meinung frei äußern. Es handelt sich im Allgemeinen um ein Informations- und Diskussionsbatt.
Schülerzeitungen gab es vereinzelt schon im 19. Jahrhundert.
Nach dem ersten Weltkrieg und insbesondere nach 1945 haben sich Schülerzeitungen vor allem an Gymnasien etabliert.
Da in der Bundesrepublik Deutschland alles, was mit der Schule zu tun hat, Sache der Bundesländer ist, ist die Rechtslage bezüglich Schülerzeitungen in allen Bundesländern anders.
Zu beachten ist auch der rechtliche Unterschied zwischen Schülerzeitung und Schulzeitung. Bei einer Schulzeitung ist die Schule (vertreten durch den Schulleiter) der Herausgeber.
Bei Schülerzeitungen gibt es zumeist keine rechtliche Handhabe, mit der ein Erscheinen verhindert werden kann. Insbesondere kann aber der Verkauf auf dem Schulgelände untersagt werden.
In Bayern wird die Schülerzeitung vom Direktor herausgegeben, der für die Zeitung verantwortlich ist. Die Schülerzeitung ist Teil der Schülermitverantwortung (SMV). Die Redaktion wählt im Allgemeinen zwei Sprecher und eine beratende Lehrkraft.
Bayern ist das einzige Bundesland in dem der Direktor die Herausgabe der Zeitung verhindern kann, wenn die Zeitung "gegen Bestimmungen dieses Gesetzes oder sonstige Rechtsvorschriften verstößt oder das Recht der persönlichen Ehre verletzt". (BayEUG, Art 63, Abs. 3) Der Schulleiter muss seine Entscheidung begründen. Die Redaktion kann dann vor dem Schulforum Einspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Im Schulforum hat der Direktor kein Stimmrecht.
siehe auch: Schülermitverantwortung, Schule, Jugendpresse
Geschichte
Rechtslage in Deutschland
Bayern
Weblinks
Bekannte deutschsprachige Schülerzeitungen im Internet: