Sachsen-Meiningen
Sachsen-Meiningen war ein, sog. ernestinisches, Herzogtum im heutigen Thüringen, das 1681 durch Teilung des Herzogtums Sachsen-Gotha unter den Söhnen Herzog Ernsts I. "des Frommen" von Sachsen-Gotha (1601–1675) entstand.Bei der Neuordnung der ernestinischen Herzogtümer nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg im Jahre 1826 erhielt das ursprüngliche Herzogtum Sachsen-Meiningen eine veränderte territoriale Gestalt. Es erhielt ganz Sachsen-Hildburghausen, dessen Herzog zum Ausgleich Sachsen-Altenburg erhielt, und den Saalfelder Teil von Sachsen-Coburg-Saalfeld, das daraufhin mit Sachsen-Gotha in Personalunion zum Doppelherzogtum Sachsen-Coburg und Gotha vereinigt wurde.
Das Herzogtum Sachsen-Meinigen erhielt 1829 eine eigene Verfassung, trat 1867 dem Norddeutschen Bund und 1871 dem Deutschen Reich bei.
Herzogliche Residenz und Landeshauptstadt war die heutige Kreisstadt Meiningen (Schmalkalden-Meiningen). Das Herzogtum Sachsen-Meiningen wurde 1918 Freistaat und ging 1920 im Land Thüringen auf.
Table of contents |
2 Regierende Herzöge 3 Verwaltungsgliederung 4 Weblinks |
Bevölkerungsentwicklung
Regierende Herzöge
nach der Neugliederung (1826-1918)
Verwaltungsgliederung
-> Genealogisches Handbuch des Adels