Rundfunk der DDR
Der Rundfunk der DDR war von 1945 bis 1990 für die staatlichen Hörfunk- und Fernsehprogramme in der Deutschen Demokratische Republik verantwortlich.
Die erste Radiosendung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) wurde bereits kurz nach Kriegsende am 13. Mai 1945 aus dem alten Berliner Rundfunkgebäude in der Masurenallee (ab Juli britischer Sektor, später Sitz des ehemaligen SFB) ausgestrahlt. Verantwortlich für das Programm war der zur Gruppe Ulbricht gehörende KP-Funktionär Hans Mahle unter Kontrolle der Sowjetischen Militäradministration (SMAD).
1952 wurde das Staatliche Rundfunkkomitee (mit einem besonderen Intendanzbereich Deutscher Fernsehfunk) als oberstes zentrales Leitungsorgan aller Sender gebildet.
Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden die Sender umbenannt, Personal abgebaut und der Sendebetrieb auf Grundlage des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinigten Deutschland zum 31. Dezember 1991 eingestellt.
Die ARD wurde um die beiden ostdeutschen Anstalten ORB (2003 mit dem SFB zum RBB fusioniert) und MDR erweitert. Im Hörfunk entstand aus ehemaligen Ost- und Westsendern das DeutschlandRadio mit Sitz in Berlin und Köln.
Das Archivmaterial des DDR-Rundfunks wird heute vom Deutschen Rundfunkarchiv (DRA) am Standort Babelsberg verwaltet.
DDR-Hörfunk, DDR-Fernsehen und Kultur in der DDR.Geschichte
Weiterführende Angaben
Siehe auch