Rudolf von Jhering
Rudolf von Jhering (* 22. August 1818 in Aurich; † 17. September 1892 in Göttingen) war ein deutscher Jurist.
Leben
Jhering stammte aus einer Juristenfamilie, die seit 1561 in Ostfriesland nachweisbar ist. Einer seiner Vorfahren wurde 1772 zum Namensgeber der ostfriesischen Gemeinde Jheringsfehn. Jhering studierte in Heidelberg, Göttingen, München und Berlin, wo er 1845 auch promovierte. Nach Professuren in Basel, Rostock, Kiel, Gießen kam er 1868 nach Wien. Dort hielt er seinen berühmten Vortrag "Der Kampf ums Recht", der in zwei Jahren zwölf Auflagen erlebte und in 26 Sprachen übersetzt wurde. Über das Recht heißt es dort:
- "Das Leben des Rechts ist ein Kampf – ein Kampf der Völker, der Staatsmacht, der Klassen und Individuen. In der Tat hat das Recht eine Bedeutung nur als Ausdruck von Konflikten und es stellt die Anstrengungen der Menschheit dar, sich selbst zu zähmen. Aber leider hat das Recht versucht, der Gewalt und dem Unrecht mit Mitteln zu begegnen, die in einer vernünftigen Welt dereinst als ebenso befremdlich wie schändlich gelten werden. Denn das Recht hat niemals wirklich versucht, die Konflikte der Gesellschaft zu lösen, sondern nur sie zu lindern, indem es Regeln niederlegte, nach welchen sie ausgefochten werden sollen."
Als besonderer Umstand in der wissenschaftlichen Entwicklung Jherings wird immer wieder seine rechtstheoretische Bekehrung hervorgehoben. Noch in seinem (unvollendet gebliebenen) Werk "Geist des römischen Rechts" stellt er gemäß der historischen Rechtsschule ein durch die Begriffsjurisprudenz geprägtes System vor. Hiervon nahm Jhering aber immer mehr (schon im dritten Teil dieses Werks) zu Gunsten einer soziologischen Betrachtung des Rechts Abstand, die er (im ebenfalls unvollendet gebliebenen) Werk "Der Zweck im Recht" näher ausführt. Nach seiner Auffassung dient das Recht dem Schutz der individuellen und gesellschaftlichen Interessen durch deren Koordination und der Minimierung der Gelegenheit für deren Konflikte (vgl. Interessenjurisprudenz). In der Dogmatik des Zivilrechts gilt er als Entdecker der vorvertraglichen Haftung aus Culpa in contrahendo. Der wissenschaftliche Rang Jherings entspricht in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts der Stellung, die Friedrich Carl von Savigny in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts einnahm, wenngleich die Methoden der beiden unterschiedlicher nicht sein konnten.