Rosenstraße-Protest
Der Rosenstraße-Protest war die größte ungenehmigte, spontane Protestdemonstration in Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus.Am 27. Februar 1943 begannen SS und Gestapo, in der sog. "Fabrikaktion" die noch verbliebenen Berliner Juden zu verhaften und in Sammellager zu bringen. Unter den Verhafteten befanden sich zahlreiche Partner aus deutsch-jüdischen "Mischehen" und "Mischlinge", die in das Gebäude der ehemaligen Behörde für Wohlfahrtswesen und Jugendfürsorge der Jüdischen Gemeinde in der Berliner Rosenstraße 2-4 gebracht wurden.
Bereits am Abend des 27. Februar hatte sich vor dem Gebäude eine Menschenmenge gebildet, die sich vorwiegend aus Frauen und Angehörigen der Inhaftierten zusammensetzte. Teilweise wurde offen die Freilassung dieser Angehörigen gefordert. Auch in den nächsten Tagen blieb diese Menschenansammlung aus mehreren hundert, ständig wechselnden Teilnehmern bestehen, obwohl die Polizei immer wieder mit dem Einsatz von Waffengewalt drohte und einige der Demonstrantinnen verhaftet wurden. Am 4. März kam es vor dem Sammellager in der Großen Hamburger Straße zu einer ähnlichen Demonstration. Am 5. März wurden 25 der Inhaftierten aus der Rosenstraße nach Auschwitz deportiert. Am 6. März allerdings befahl Joseph Goebbels in seiner Funktion als Gauleiter von Berlin angesichts der fortdauernden Unruhen, die inhaftierten Juden aus Mischehen, "Geltungsjuden" und "Mischlinge 1. Grades" freizulassen. Selbst die am 5. März bereits Deportierten wurden, im Gegensatz zu allen übrigen Opfern der "Fabrikaktion", aus dem Konzentrationslager Auschwitz entlassen. Ob es allerdings tatsächlich der Rosenstraße-Protest war, der zur Freilassung der inhaftierten Juden geführt hat, ist neuerdings unter Historikern umstritten.
Die Ereignisse des Rosenstraße-Protestes wurden 2003 von Margarete von Trotta unter dem Titel Rosenstraße verfilmt.
Literatur
Weblinks