Roland Freisler
Roland Freisler (* 30. Oktober 1893 in Celle; † 3. Februar 1945 in Berlin) war Richter und Präsident des Volksgerichtshofes.
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Der Jurist Freisler diente im Ersten Weltkrieg als Leutnant und geriet 1915 in russische Kriegsgefangenschaft. Dort lernte er schnell Russisch und wurde er als überzeugter Kommunist bolschewistischerscher Kommissar. 1920 kehrte er nach Deutschland zurück, promovierte in Jura (Kassel), eröffnete eine Anwaltskanzlei.und trat 1925 der NSDAP bei. Er vertrat in der Weimarer Republik straffällig gewordene Nationalsozialisten als Verteidiger. 1933-1934 war er Staatssekretär im preußischen Justizministerium, 1934-1942 im Reichsjustizministerium, welches er an der Wannseekonferenz vertrat. Seine souveräne Beherrschung der Gesetzestexte, geistige Brillianz und überwältigende Wortgewalt mischten sich mit Linientreue und ideologischer Festigkeit, so dass er zum gefürchtetsten Richter wurde und den Begriff der "Blutjustiz" personifizierte.
Am 20. August 1942 wurde Freisler von Adolf Hitler zum Präsident des Volksgerichtshofs, dem Gericht für politische Verbrechen, ernannt. Erweiterte Kompetenzen des Gerichtes (Wirtschaftskriminalität, Wehrmachtsschädigung etc.) ermöglichten Freisler ein umfassenderes Wirken. Unter ihm stieg die Anzahl der Todesurteile stark an, ungefähr 90% aller Verfahren endeten mit einem oft bereits vor Prozessbeginn feststehenden Todesstrafe oder lebenslanger Haftstrafe. Zwischen 1942 und 1945 wurden mehr als 5000 Todesurteile gefällt.
Freisler war Richter und Ankläger in einer Person. Er war bekannt dafür, dass er die Angeklagten erniedrigte und laut anbrüllte. Einige der Prozesse ließ er auch filmen. Freisler leitete u.a. die Schauprozesse gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe Weiße Rose und gegen Mitglieder des Attentats auf Hitler am 20. Juli 1944. Beispielhaft sei die Befragung von Ulrich Wilhelm Graf Schwerin von Schwanenfeld zitiert:
Freisler führte den Vorsitz des 1.Senats des Volksgerichtshofs. Soweit er die Verhandlung leitete, bestimmte er sich jeweils selbst als Berichterstatter. Damit war er auch für die Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe zuständig, die er in seiner ihm ganz eigenen Art, nämlich nach seinen Vorstellungen eines "nationalsozialistischen Strafrechts" verfasste. Urteilsberatungen leitete er zuweilen mit der Bemerkung ein, "Der Kopf muß ab", "Die Rübe muß runter".
Freisler wurde am 3. Februar 1945 bei einem alliierten Bombenangriff auf Berlin von einem Balken des Gerichtsgebäudes oder Wandteilen erschlagen, nach anderen Quellen ist er durch einen Bombensplitter verwundet worden und verblutet - weil er nicht rechtzeitig den Luftschutzkeller erreichte beziehungsweise den Luftalarm ignorierte und im Archiv eine Akte einsehen wollte. Seine Witwe erhielt von der Bundesrepublik Deutschland noch lange Zeit Witwenrente, die daran bemessen wurde, dass Freisler auch in der Bundesrepublik noch als Richter hätte tätig sein können. Dies wird, neben vielem anderen, häufig als einer der Belege für eine gewisse Kontinuität von nationalsozialistischem Beamtentum, wenn nicht nationalsozialistischem Gedankengut, in der Bundesrepublik gesehen.
Siehe auch: Hans-Joachim RehseLeben
Schwerin wurde wie die übrigen Attentäter zum Tode verurteilt. Den Angeklagten wurden Hosenträger, Gürtel und Krawatte weggenommen, um sie lächerlich zu machen. Weil er während des Prozesses so laut schrie, hatten die Techniker, die den Prozess filmten, Schwierigkeiten, die Worte der Angeklagten überhaupt hörbar zu machen.