Rittergut
Ein Rittergut (lat. praedium nobilium sive equestrium) war ursprünglich ein Landgut, dessen Eigentümer Ritterdienste, ursprünglich persönliche Leistungen, später auch Geldleistungen (Ritterpferdsgelder) leistete und daher einige Vorrechte genossen.Diese Vorrechte, deren Besitz ursprünglich Ritterbürtigkeit bedingte, wurden mit der Zeit als Zubehör der Rittergüter selbst angesehen (nobilitas realis). Zu ihnen gehörten v.a. Befreiung von bäuerlichen und öffentlichen Lasten (Steuern, Einquartierung, Fronen etc.), zu denen der Ritterdienst ehemals als Äquivalent gegolten hatte, ferner Landstandschaft, Patrimonialgerichtsbarkeit, Jagdgerechtigkeit, Fischerei, Baugerechtigkeit, Mühlenzwang und andere Bannrechte.
In späterer Zeit wurden diese Vorrechte beseitigt. Während ursprünglich nur Adlige Rittergüter besitzen konnten, durften später auch Bürgerliche dergleichen erwerben.