Rex Romanorum
Rex Romanorum ist das Lateinische Wortpaar für "Römischer König". Es ist eine seit der späten Salierzeit gängige Titulatur der römisch-deutschen Herrscher des Mittelalters nach ihrer Königskrönung. Der Titel tritt während der späten Ottonenzeit auf, besonders zur Zeit Kaiser Heinrich II. (HRR). Die Salier benutzten diesen Titel verstärkt und er wurde zu ihrer Zeit auch gängige Titulatur. Im Gegensatz zum Titel rex Teutonicorum (König der Deutschen) impliziert der R.R. einen imperialen Anspruch (siehe Römisch-deutscher Kaiser und Kaiser), der besonders vom Papsttum abgelehnt wurde.Nach der Kaiserkrönung wurde die Titulatur ergänzt um den kaiserlichen Zusatz semper Augustus - "immer Mehrer des Reiches" (da man Augustus vom Verb "augere", "vermehren, vergrößern", ableitete). Der Begriff Mehrer stand dabei für die Pflicht des Herrschers, die Rechte des Imperiums zu schützen und zu erhalten. Konkret bedeutete dies, dass man der Entfremdung von Reichsrechten wie Regalien (wie in Italien) oder dem Verlust von Gebieten (wie im westlichen Grenzraum an Frankreich) zu verhindern hatte. Allerdings wurde dieser Zusatz auch teils vor der Kaiserkrönung gebraucht.