Rettungsassistent
Rettungsassistent ist eine Berufsbezeichnung aus dem Bereich des Rettungsdienstes. Die Aufgaben des Rettungsassistenten umfassen die Notfallversorgung von Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes, Assistenz bei Maßnahmen des Arztes und eigenverantwortliche Durchführung von Einsätzen, bei denen bis zum Eintreffen im Krankenhaus nicht die Anwesenheit eines Arztes, aber eine qualifizierte Betreuung nötig ist. Auch das fachgerechte Durchführen von Krankentransporten ist Aufgabe des Rettungsassistenten.
Die zweijährige Ausbildung ist durch das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) vom 10.7.1989 geregelt. Sie gliedert sich in zwei Teile: Das erste Jahr besteht aus der Vermittlung von Theorie an einer Rettungsassistentenschule und einem Praktikum in verschiedenen Abteilungen einer Klinik; dieser Teil endet mit einer staatlichen Prüfung. Das zweite Jahr verbringt der Schüler auf einer Lehrrettungswache. Dort werden die theoretischen Kenntnisse vertieft. Der praktische Teil schließt mit einem Abschlussgepräch ab. Die Voraussetzungen für die Schulung sind die gesundheitliche Eignung, Vollendung des 18. Lebensjahres und ein Hauptschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Dem Rettungsassistenten entspricht im angelsächsischen Raum in etwa der Emergency Medical Technician-Paramedic, in der Schweiz der diplomierte Rettungssanitäter mit dreijähriger Ausbildung.
Derzeit befindet sich ein Rettungsassistentengesetz in den Gremien, welches das Berufsbild erheblich verändern wird. So ist zum Beispiel (nach derzeitigem Stand) der Rettungssanitäter nicht mehr vorgesehen. Die Ausbildung soll dann drei Jahre dauern.
Darüber hinaus wird in vielen Rettungsdienstbereichen der Rettungsassistent mit der sogenannten "Notkompetenz" betreut. Dies bedeutet, dass der Rettungsassistent bestimmte invasive (ärztliche) Maßnahmen ergreifen darf, wenn einfachere Mittel nicht greifen, die den Gesundheitzustand des Patienten verbessern und ein Arzt / Notarzt nicht in adäquater Zeit greifbar ist. Voraussetzung ist, dass der Rettungsassistent diese Maßnahmen beherrscht und sich der Risiken bewusst ist. Die Maßnahmen in der Notkompetenz wurden in einer Stellungnahme der Bundesärztekammer explizit aufgelistet (siehe auch Web-Link zur Stellungnahme der BÄK)
Weblinks
http://berufenet.arbeitsamt.de/bnet2/R/B8542105recht.html (Berufsbild und gesetzliche Regelungen hierfür)
http://www.bundesaerztekammer.de/30/Richtlinien/Empfidx/NotfallRet.html