Restitutionsedikt
Das Restitutionsedikt ist eine einseitig von Kaiser Ferdinand II. erlassene Verordnung mit der ohne Einverständnis der evangelischen Reichsstände der reichsrechtlich verbindliche status quo des konfessionellen Besitzstands einseitig verändert wurde.Das Restitutionsedikt markiert den Höhepunkt der kaiserlichen Macht im Dreißigjährigen Krieg. Ende der zwanziger Jahre erlitten die Protestanten in Norddeutschland verheerende Niederlagen gegen die Truppen des Kaisers und der katholischen Liga. Nun konnte die katholische Partei die seit dem Augsburger Religionsfrieden (1555) geltenden Regelungen über die Besitzstände der beiden Konfessionen ändern.
Dazu erließ Kaiser Ferdinand II am 6. März 1629 das Restitutionsedikt, in dem er sämtliche Säkularisierungen von Kirchengut durch die Protestanten, die nach dem Passauer Vertrag von 1552 erfolgt waren, für ungültig erklärte. Besonders betroffen waren die Reichsstädte, die Herrschaft Baden-Durlach und das Herzogtum Württemberg. Kaiserliche Truppen besetzten die Klöster, welche mit Äbten und Mönchen besetzt wurden. Auch die Klostergüter fielen wieder an die katholische Kirche.
Erst im Westfälischen Frieden von 1648 wurde das Restitutionsedikt wieder aufgehoben und der Konfessionsstand von 1624 als verbindliche Norm festgeschrieben.