Republikschutzgesetz
Das sog. Republikschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz aus der Zeit der Weimarer Republik.Es wurde am 21. Juli 1922 (RGBl. 1922 I, S. 585-590) als Reaktion auf die Ermordung des deutschen Außenministers Walther Rathenau erlassen und sollte die Verteidigung der republikanisch-demokratischen Staatsform ermöglichen. Es wurde am 25.03.1930 in abgeschwächter Form erneuert, jedoch 1932 außer Kraft gesetzt.
Das Gesetz enthält neben Strafbestimmungen, die sich in ähnlicher Form in den heutigen §§ 84 ff. StGB finden lassen, auch die Möglichkeit extremistische Vereinigungen und Meinungsäußerungen zu verbieten. Es richtete außerdem den 1926 wieder aufgelösten Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik ein.
Weblinks
- Volltext unter http://www.documentarchiv.de/wr/repschutz_ges01.html