Reparationen
Reparationen (von lat. reparare=wieder herstellen) wird nur in der Mehrzahl gebraucht. Es bezeichnet wirtschaftliche Wiedergutmachungsleistungen bzw. Schadensersatz in finanzieller oder Sachform eines besiegten Landes für angebliche oder tatsächliche Kriegsschäden an ein anderes, siegreiches Land.
Deutsche Wörter dafür sind Kriegsentschädigungen und Wiedergutmachungsleistungen.
Reparationen sind nach einem Krieg von Staaten zu leisten, die den Krieg verloren haben, an die Staaten, die den Krieg gewonnen haben. Sie sollen die Lasten des Krieges den Verlierern auferlegen ( - also helfen, entstandene Schäden zu "reparieren"). Zu den Kriegslasten gehören die Schäden an Vermögen, Immobilien und Menschen.
Ihre Art und Umfang von Reparationen sind in der Regel Gegenstand eines Friedensvertrages, der den Konflikt beenden soll.
Nach dem Deutsch-französischen Krieg von 1870/71 ermöglichten die umfangreichen Reparationen, die Frankreich an das deutsche Reich leisten musste die wirtschaftliche Blüte der Gründerjahre. Nach dem verlorenen Ersten Weltkrieg wurde Deutschland durch den Versailler Vertrag zu massiven Reparationen herangezogen. siehe auch: Deutsche Reparationen nach dem Ersten Weltkrieg
Ebenso nach dem Zweiten Weltkrieg beide Teile Deutschlands. Mit der Eröffnung des Kalten Krieges stellten zuerst die westlichen Alliierten die Reparationsforderungen ein.
Siehe auch: Kollektivhaftung