Rentenreform
Der Begriff Rentenreform bezeichnet sprachlich die Neuordnung oder Veränderung einer gesetzlichen Rentenversicherung.In Deutschland wird um die sachlich richtige Rentenreform schon seit den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts kontrovers gestritten. Hintergrund hiervon ist, daß die derzeitige negative demographische Entwicklung (Überalterung) eine starke Belastung für die Rentenversicherung darstellt, weil das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenbeziehern fortwährend ungünstiger wird. Da die Renten nach dem Umlageverfahren finanziert werden (die heutigen Beitragszahler finanzieren durch ihre Beiträge nicht ihre eigene, spätere Rente, sondern die Rentenzahlungen an die heutigen Rentner), führt ein zahlenmäßiges Ungleichgewicht zwischen Beitragszahlern und -empfängern zu einer sich zunehmend vergrößernden Kostendeckungslücke. Da gleichzeitig nahezu die gesamte Wahlbevölkerung zu einer dieser beiden Gruppen zählt, fällt es der Politik besonders schwer, dieser kritischen Entwicklung mit wirksamen Maßnahmen zu begegnen, da jede Maßnahme zwingend zu einer Benachteiligung einer der beiden Gruppen führt. In Deutschland hat sich vor diesem Hintergrund nach der Wende zum 21. Jahrhundert eine in dieser Form zuvor unbekannte, zwischen den Generationen polarisierende Rentendebatte entwickelt.
Darüber hinaus leidet das beitragsfinanzierte System dann, wenn der Beitrag an den Arbeitslohn anknüpft, auch in besonderer Weise unter einer wirtschaftlichen Rezession, was der gegenwärtigen Diskussion zusätzliche Nahrung gibt.
Die demographisch verursachte Finanzierungsproblematik der Renten tritt zwar in Deutschland wegen der außerordentlich niedrigen Geburtenrate besonders deutlich vor Augen. In ähnlicher Form sind darüber hinaus jedoch auch zahlreiche Nachbarstaaten betroffen. Rentenreformdebatten kennt man auch in Frankreich, Österreich und der Schweiz.
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