Rente
Der Begriff Rente bezeichnet:
- Die Leistungsbezüge im Ruhestand aus den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen für Pflichtversicherte (siehe auch Rentenversicherung). Daneben existieren auch Renten wegen Erwerbsminderung (Invalidität) oder für Hinterbliebene (Witwe und Waise).
- Das aus vorhandenem Vermögen (also ohne persönliche Arbeit) bezogene Einkommen, z.B. aus festverzinslichen Wertpapieren (Rentenpapier), aus Mieterträgen etc.
- In der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion bezeichnet Rente auch die Differenz zwischen Marktpreis und tatsächlich erzieltem Preis, z.B. aufgrund von Ausnutzung von Marktmacht (siehe auch: Rent-seeking, Monopol)
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