Religionsverschiedenheit
Mit dem Begriff Religionsverschiedenheit ist gemeint, daß zwei Personen unterschiedlichen Religionen, nicht nur verschiedenen Konfessionen/ Denominationen angehören. Zwischen Lutheranern und Katholiken oder auch Sunniten und Schiiten besteht zwar Konfessionsverschiedenheit, im Normalfall aber keine R. Zwischen Lutheranern und Katholiken (Christen) einerseits und Sunniten und Schiiten (Moslems) andererseits besteht Religionsverschiedenheit. Kompliziert wird das ganze aber dann, wenn einer Gruppe, die aus einer Religion hervorgegangen ist und sich als Teil derselben versteht, von anderen Gruppen derselben Religion die Zugehörigkeit zur selben Religion abgesprochen wird. So ist es zum Beispiel bei den Mormonen, die sich selbst als Christen betrachten, von den meisten anderen christlichen Gemeinschaften aber nicht als solche anerkannt werden. Unter Umständen kann es dann von der Konfessionszugehörigkeit abhängen, ob zwischen zwei Personen Religionsverschiedenheit oder nur Konfessionsverschiedenheit besteht.Im katholischen Eherecht stellt R. ein Ehehindernis dar. Da es rein kirchlichen Rechts ist, kann davon dispensiert werden, wenn die Bedingungen, die für konfessionsverschiedene Ehen gelten, analog erfüllt werden. Die R. wird dabei von der Konfessionsverschiedenheit anhand der Taufe unterschieden. Wer nach katholischen Maßstäben gültig in einer nicht-katholischen Kirche getauft wurde - was auf die meisten nicht-katholischen Christen zutrifft -, ist nur konfessionsverschieden zu einem Katholiken. Da aber bei manchen Konfessionen wiederholt Zweifel über die Einhaltung der Taufspendungsform, die in der jeweilige Gemeinschaft an sich gültig ist, wird in der Regel in solchen Fällen sozusagen prophylaktisch von der R. dispensiert.