Reichstag zu Worms (Begriffsklärung)
Reichstag zu Worms steht für mehrere Ereignisse:
- 1188 Friedrich I. (HRR) Barbarossa nimmt auf dem Reichstag zu Worms das Kreuz. D. h. er erklärte, daß er einen Kreuzzug durchführen wollte. siehe Reichstag zu Worms (1188)
- 1231 im Statutum in favorem prinicipum werden auf dem Hoftag zu Worms den weltlichen Fürsten die gleichen territorialen Herrschaftsrechte zugestanden wie den geistlichen. siehe Hoftag zu Worms
- 1495 Auf dem Reichstag zu Worms wird der Ewige Landfriede verkündet. In Frankfurt am Main wurde das ständig tagende Reichskammergericht (seit 1527 in Speyer) eingerichtet um das Fehderecht abzulösen. Außerdem wurde der "Gemeine Pfennig" als erste Reichssteuer eingeführt. Die Eidgenossen lehnten diese Beschlüsse ab, woraufhin es zum Unabhängigkeitskrieg kam. siehe Reichstag zu Worms (1495)
- 1521 Martin Luther erscheint unter Zusicherung freien Gleits auf dem Reichstag zu Worms. Er weigert sich, unter Berufung auf die Bibel, seine zuvor geäußerten Ansichten zu widerrufen. Im Wormser Edikt wird Luther geächtet. Die Reichsmatrikelordnung, ein Verzeichnis der Einkünfte der Territorien zur Festlegung ihrer Steuer- und Verteidigungsleistungen wird beschlossen. siehe Reichstag zu Worms
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