Reichsstände
Reichsstände bildeten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation diejenigen Personen und Korporationen, die Sitz und Stimme im Reichstag besaßen.Man unterschied die über 300 geistliche und weltliche Reichsstände.
Geistliche Reichsstände waren:
- geistliche Kurfürsten (von Mainz, Köln, Trier)
- andere hohe Vertreter der Geistlichkeit (Erzbischöfe, Fürstbischöfe, Fürstäbte oder Prälaten), die über ein eigenes weltliches Herrschaftsgebiet verfügten
- die Hochmeister der Ritterorden (Deutscher Orden, Johanniter)
- die weltlichen Kurfürsten
- Reichsfürsten und Grafen
- und die freien Reichsstädte
Die Reichsstände waren dem Kaiser reichssteuerpflichtig und mussten dem Reichsheer Truppenkontingente zur Verfügung stellen. Im Gegenzug konnten sie im Reichstag über die Erklärung von Kriegen mitbestimmen, den Abschluss von Friedensverträgen und die Errichtung von Reichsfürstentümern. Zudem hatten sie Mitbestimmungsrecht bezüglich der Steuergesetzgebung und des Heerwesens.
Die Kurfürsten, Fürsten und Bischöfe führten jeweils jeder für sich eine eigene Stimme, so genannte Virlisstimmen (von lat. Vir, Viris "Mann"). Die Grafen waren in Kollegien (rheinische, schwäbische und fränkische Grafenbank) zusammengeschlossen, die jeweils nur eine gemeinsame (Kuriatsstimmen) Stimme hatten.
Siehe auch: Stände