Reichsschrifttumskammer
Die
Reichsschrifttumskammer (RSK) war eine der 7 Abteilungen der von
Joseph Goebbels 1933 gegründeten
Reichskulturkammer. Der Gründung der
Reichsschrifttumskammer vorausgegangen war die
Bücherverbrennung am 10. Mai 1933, mit der sich ankündigte, wie das
Nationalsozialistische Regime sich die
Freihaltung des Schrifttums und ungeeigneten und unzuverlässigen Elementen vorstellte. Die Reichsschrifttumskammer gab sich als
Standesvertretung der Schriftsteller aus, 1934 mussten alle Schriftsteller, die veröffentlichen wollten, bei der RSK Mitglied sein. Wer hierfür keinen
Ariernachweis erbringen konnte, wurde entweder erst gar nicht aufgenommen oder von der Kammer ausgeschlossen. Dies kam einem Berufsverbot gleich, von dem in erster Linie jüdische Schriftsteller, aber auch solche betroffen waren, deren Werke aus Sicht der
Nationalsozialisten "volksschädlich" waren. An die deutsche Literatur gerichtet war der Auftrag der
"geistigen Erneuerung", was nichts anderes bedeutete, als dass mit dem schriftstellerischen Schaffen die
Nazi-Ideologie uneingeschränkt zu unterstützen war.