Reichsmarine
In der deutschen Marinegeschichte gab es zweimal eine Reichsmarine.
Reichsmarine (1)
Die während der bürgerlich-demokratischen Revolution von 1848/1849 am 4. Juni 1848 von der Nationalversammlung in Frankfurt am Main gegründete Marine wird in einigen Dokumenten auch als Reichsmarine bezeichnet.
Unter Historikern ist, um Verwechslungen auszuschließen, inzwischen der Begriff Reichsflotte in Gebrauch.
Reichsmarine (2)
Reichsmarine war die Bezeichnung für die deutschen Seestreitkräfte in der Zeit von 1921 bis 1935. Ihre Vorläufer waren die Kaiserliche Marine (1871-1918 )und die Vorläufige Reichsmarine (1919-1921). Sie unterlag starken, durch den Versailler Vertrag begründeten, Einschränkungen. Danach durfte das Deutsche Reich 6 Linienschiffe, 6 Kleine Kreuzer, 12 Zerstörer, 12 Torpedoboote sowie Hilfsschiffe mit nicht mehr als 15.000 Mann Personal in Dienst haben. Die Einschränkungen versuchte man teils mit geheimer Aufrüstung, teils durch technische Neuerungen (Panzerschiff) zu neutralisieren. Neubauten und Schiffskäufe im Ausland waren genauso wie der Besitz von U-Booten verboten. Gestattet waren Ersatzbauten für außer Dienst gestellte Einheiten. Am 30. Januar 1933 erfolgte die Machtergreifung Adolf Hitlers. Am 1. Juni 1935 wurde die Reichsmarine in Kriegsmarine umbenannt. Mit dem Wehrgesetz vom 23. März 1921 war der Reichspräsident als Oberster Befehlshaber der Streitkräfte auch Oberbefehlshaber der Reichsmarine.
Siehe auch: Deutsche Marine (Geschichte)