Reichskommissar
Ein Reichskommissar war in der Weimarer Republik bei Reichsexekutionen und im Dritten Reich ein Beauftragter der Reichsregierung, der direkt dem Reichskanzler unterstand (oder dieser selbst war). Er war mit besonderen, meist zeitlich befristeten Verwaltungsaufgaben betraut. Schon im Kaiserreich hatten die Verwaltungsleiter der Kolonien ("Schutzgebiete") den Titel "Reichskommissar" getragen. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde die Stadt Danzig 1919/20 bis zur im Versailler Vertrag bestimmten Übergabe an den Völkerbund von einem Reichskommissar verwaltet.In den Jahren 1923-30 gab es einen Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete, 1931/32 einen für die Osthilfe und in der Wirtschaftskrise 1932/33 einen für Arbeitsbeschaffung. Nach dem Vorbild von Franz von Papens Preußenschlag 1932 veranlassten die Nationalsozialisten die Einsetzung von Reichskommissaren, um die in den Ländern noch bestehenden demokratischen Institutionen zu umgehen und ihre Macht auszubauen. Nach 1933 wurden Reichskommissare ähnlich Ministern als unmittelbare Vollzugsorgane des Reichskanzlers Adolf Hitler eingesetzt, später waren es die Reichsstatthalter. Seit der Wiedereingliederung des Saarlandes 1935, vor allem aber während der Expansion des Reichs im Zweiten Weltkrieg wurden neue Reichsgebiete und besetzte Gebiete von Reichskommissaren verwaltet.
Reichskommissare der besetzten Gebiete waren:
- Joseph Grohé (Belgien und Nordfrankreich)
- Arthur Seyß-Inquart (Niederlande)
- Josef Terboven (Norwegen)
- Hinrich Lohse (Ostland)
- Erich Koch (Ukraine)