Reichskirche
Der Ausdruck Reichskirche wird auf verschiedene Phasen und Regionen der Geschichte zwischen Staat und Kirche angewendet. Er bezeichnet eine enge ideelle, institutionelle und personelle Verbindung zwischen einem politischen Herrschaftssystem und der im betreffenden Bereich verbreiteten christlichen Kirche. Die Kirche ist dabei der staatlichen bzw. monarchischen Autorität untergeordnet, legitimiert sie moralisch und wird von ihr materiell gesichert und gefördert.
Table of contents |
2 Das ottonisch-salisches Reichskirchensystem im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation 3 Die Deutsche Reichskirche (Nationalsozialismus) |
Die Römische Reichskirche
Mit dem Toleranzedikt von Mailand (313) hatte der römische Kaiser Konstantin I den Beginn gesetzt, das Christentum zur dominierenden Religion des Reiches zu machen. Als dann Kaiser Theodosius I alle Bürger auf das Bekenntnis des Konzils von Chalcedon (451) verpflichtete, war die Reichskirche geschaffen.
Das Christentum hatte damit die politische Funktion als Bindeglied zwischen den Teilen des Weltreiches übernommen, die zuvor von der Römischen Religion wahrgenommen wurde. Die Zuwendung zur christlichen Religion wurde Bürgerpflicht. Der Römische Kaiser sah seinerseits die Förderung einer einheitlichen Kirche als seine Pflicht an, da er in der Reichskirche die Kraft gegen eine weitere Zersplitterung des Reiches sah.
Folge waren unter anderem die kaiserliche Einberufung von Konzilen, kaiserliche Einflussnahme auf Dogmen, sowie der Beamtenstatus der Bischöfe.
Im Byzantinischen Reich dauerte dieser Cäsaropapismus fort.
Der deutsche Kaiser musste erkennen, dass das Lehenswesen nicht genügte, um sein Land zu verwalten. Es gab nämlich unter den Vasallen die Tendenz, Lehensgut in erbliches Eigengut zu verwandeln und es damit den Beeinflussungen durch den Kaiser zu entziehen.
Deshalb gingen die Kaiser dazu über, Land an Bischöfe auszugeben, die ja kinderlos bleiben mussten, wodurch sich das Problem der Erblichkeit nicht stellte. Problematisch wurde dieses Verhältnis, als die Kirchenreform von Cluny den seelsorgerischen Auftrag der Kirche ernster nahm und forderte, Geistliche - auch die Bischöfe - unabhängig von weltlichen Herrschern einzusetzen. Dies führte zu erbitterten Auseinandersetzungen zwischen Papst und Kaiser, die im Investiturstreit gipfelten.
(s.a. De civitate Dei).
Die Verflechtung zwischen Kirche und Papst blieb aber eng, zumal seit Otto dem Großen bis zum Reichsdeputationshauptschluss 1803 viele deutsche Bischöfe zugleich Reichsfürsten waren.
Die in der Weimarer Republik entstandene nationalreligiöse Bewegung Deutsche Christen (DC) begrüßte zutiefst die Machtergreifung Adolf Hitlers und den nationalsozialistischen deutschen Staat. Die DC installierten den Reichsbischof Ludwig Müller und riefen die Reichskirche aus. Sie machten sich das Programm der Gleichschaltung zu eigen, indem sie die Amtsenthebung nicht systemkonformer Geistlicher, sowie die Anwendung des Arierparagraphen für die Kirche forderten, darüber hinaus das Alte Testament sowie alle "artfremden" Bräuche außer Kraft setzten. Die Reichskirche scheiterte. Dabei spielte die zahlenmäßig verschwindende Bekennende Kirche eine weitaus geringere Rolle als die Ideologie des Nationalsozialismus selbst, deren Vertreter Himmler oder Rosenberg bald offen die Politik der Ausschaltung aller eigenständigen Bewegungen (und damit auch der Kirche) proklamierten.Das ottonisch-salisches Reichskirchensystem im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation
Die Deutsche Reichskirche (Nationalsozialismus)