Reichsgau
Reichsgaue gab es innerhalb des Deutschen Reiches von 1939 bis 1945.
Table of contents |
2 Sudetenland 3 Eingegliederte Ostgebiete 4 Alpen-Donau-Reichsgaue 5 Westmark 6 Weblinks |
Reichsgaue waren staatliche Verwaltungsbezirke unter der Leitung eines Reichsstatthalters, der in Personalunion Gauleiter für den gleichnamigen (Partei-) Gau der NSDAP war.
Sie besaßen ein vom Reich abgeleitetes Recht, in Übereinstimmung mit dem Reichsinnenminister selbstständig im Verordnungswege Recht zu setzen.
Es handelt sich dabei um den Beginn einer Neuordnung der Reichsmittelinstanz, und zwar zunächst außerhalb der Grenzen des Reichsgebietes von 1937.
Das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz) regelte ab 15. 4. 1939 die Bildung des Reichsgaues Sudetenland. Er wurde in Stadt- und Landkreise eingeteilt, die in drei Regierungsbezirken zusammengefasst wurden.
Wegen der geringeren Bevölkerungsdichte war von der Einteilung in Regierungsbezirke abgesehen worden. Der Reichsgau Wien umfasste nur eine Gemeinde, nämlich die Stadt Wien.
Da sich die Aufteilung des Landes Österreich, dessen Kompetenzen auf die Reichs- und Reichsgauebene aufgeteilt wurden, längere Zeit hinzog, kam es zur Bildung der Reichsgaue erst zum Beginn des Jahres 1940.
Der geplante Reichsgau Westmark (Saarland/bayrischer Regierungsbezirk Pfalz/CdZ-Gebiet Lothringen) ist formell nicht mehr zustandegekommen. Vielmehr verblieb es bis 1945 so, dass der Reichsstatthalter in der Westmark in Saarbrücken (vormals: Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes/ Reichsstatthalter für die Saarpfalz) in Personalunion das Saarland und den bayrischen Regierungsbezirk Pfalz verwaltete, ferner auch die Aufgaben des Chefs der Zivilverwaltung für Lothringen wahrnahm.
Dieses Gebiet der Westmark, das altes Reichsgebiet und mit Lothringen auch französisches Staatsgebiet umfasste, wurde somit zwar einheitlich verwaltet, zerfiel aber weiterhin formell in das eigentliche Reichsgebiet (Saarland/Land Bayern) und das CdZ-Gebiet Lothringen.Begriffsbestimmung
Sudetenland
Eingegliederte Ostgebiete
Der Erlass über Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete regelte ab 26. 10. 1939 in entsprechender Anwendung des Sudetengaugesetzes die Bildung der beiden neuen Reichsgaue. Auch sie wurden in Stadt- und Landkreise eingeteilt, die jeweils in drei Regierungsbezirken zusammengefasst waren.Alpen-Donau-Reichsgaue
Das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark hatte die Bildung von Reichsgauen im Land Österreich und deren Einteilung in Stadt- und Landkreise bereits 1939 angeordnet.Westmark