Reichsexekution
Unter der Reichsexekution verstand man im Deutschen Reich (1871-1918) und in der Weimarer Republik die verfassungsrechtlich geregelte Zwangsmaßnahme gegen einzelne Gliedstaaten zur Durchsetzung der staatlichen Einheit.Geregelt wurde sie in der Verfassung des Deutschen Reiches durch Artikel 19 sowie in der Verfassung der Weimarer Republik durch Artikel 48.
Die Reichsexekution entspricht der Bundesexekution in der Verfassung des Deutschen Bundes und dem Bundeszwang im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.