Rehabilitation
Rehabilitation (v. mittellat.: rehabilitatio Wiederherstellung) bedeutet im Gesundheitswesen das Wiedereingliedern in den Alltag oder das berufliche Leben. Es werden verschiedene Arten der Rehabilitation unterschieden:Die medizinische Rehabilitation versucht, einen die Erwerbsfähigkeit bedrohenden oder (z. B. durch Unfall) entstandenen Gesundheitschaden zu beseitigen, zu mildern oder Folgen zu beseitigen. Medizinische Rehabilitation gibt es aber auch für Menschen, die nicht oder nicht mehr im Erwerbsleben stehen (z.B. Kinder oder Rentner).
Es gibt in Deutschland insgesamt 7 Rehabilitationsträger (Leistungsträger). Die größte Bedeutung haben die gesetzliche Rentenversicherungsträger, die gesetzlichen Krankenkassen und die Unfallversicherungen.
Die berufliche Rehabilitation folgt dem Grundprinzip "Rehabilitation vor Rente" und versucht, durch Rehamaßnahmen die Betroffenen wieder in den beruflichen Alltag zu integrieren (z. B. durch Umschulungen).
Die soziale Rehabilitation umfasst alle Leistungen zur Teilhabe am sozialen Leben. Diese können zum Beispiel sein: Wohnungshilfe, Haushaltshilfe.
Gesetzliche Grundlage für die Rehabilitation ist das Sozialgesetzbuch IX "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen" (siehe hier)