Registratur (Akten)
Unter Registratur versteht man die Schriftgutverwaltung einer Behörde, Firma oder eines sonstigen Registraturbildners.Die innere Ordnung einer Registratur wird durch einen Aktenplan bestimmt. Solche Aktenpläne gewährleisten eine einheitliche Ordnung innerhalb verschiedener Dienststellen, Filialen usw.
Statt einer zentralen Registratur gibt es häufig dezentrale Sachbearbeiterablagen.
Man unterscheidet zwischen der laufenden Registratur, in der die aktuellen Geschäftsvorgänge bereitgehalten werden, und der Altregistratur, in die abgeschlossene Vorgänge eingeordnet werden. Im öffentlichen Archivwesen gibt es anstelle einer Altregistratur häufig das Zwischenarchiv, bei dem die Unterlagen zwar vom Archiv verwaltet werden, aber noch der Verfügung des Registraturbildners unterstehen.
Aufbewahrungsfristen, oft auf der Grundlage von Registraturordnungen, regeln - idealerweise abhängig von der Wichtigkeit und Zugriffshäufigkeit bestimmter Vorgangstypen -, wie lange diese in der Altregistratur vorzuhalten sind.
Nach Ablauf dieser Fristen gelangt das Schriftgut in das zuständige Archiv (Bundesarchiv, Landesarchiv, Stadtarchiv, Firmenarchiv usw.), sofern es sich um archivwürdiges Schriftgut handelt. Bei Sachbetreffen ohne bleibenden Wert erfolgt nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen die Kassation der Unterlagen.
siehe auch: Akte