Regionalbibliothek
Als Regionalbibliothek bezeichnet man in Deutschland diejenigen Bibliotheken, die für das Sammeln, Archivieren und Bereitstellen des regionalen Schriftums und seine Verzeichnung in einer Bibliografie (Landesbibliographie oder Regionalbibliographie) zuständig sind. Die Aufgaben einer Regionalbibliotheken sind in etwa mit denen einer Nationalbibliothek im kleinen Maßstab zu vergleichen. Viele Regionalbibliotheken besitzen auch ein regionales Pflichtexemplarrecht.Zu den Regionalbibliotheken gehören alle Landesbibliotheken (auch unter der Bezeichnung Staatsbibliothek) und einige Stadtbibliotheken mit regionalbezogener Sammeltätigkeit. Ein Teil der Regionalbibliotheken sind gleichzeitig einem anderen Bibliothekstyp zuzuordnen, was sich oft auch an ihren Namen ablesen lässt (beispielsweise Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen...).
Viele Regionalbibliotheken gehen auf königliche oder fürstliche Hofbibliotheken oder auf Verwaltungsbibliotheken zurück.
Die Staatsbibliothek zu Berlin und die Bayerische Staatsbibliothek in München
besitzen insofern einen Sonderstatus, als dass sie bereits im 19. Jahrhundert
überregionale Aufgaben wahrgenommen haben und national bis intenational von Bedeutung
sind - insofern sind sie nicht mehr zu den Regionalbibliotheken zu zählen.
Literatur
Weblinks