Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit beschreibt die Anzahl von Semestern, in der ein Studiengang theoretisch studierbar sein soll und war als Rechtsanspruch für Studenten gedacht, um nicht während ihres Studiums den Verlust des Faches als Angebot der Universität befürchten zu müssen.
Die Regelstudienzeit wird durch die Prüfungsordnung vorgegeben, ist aber weitgehend durch die Hochschulgesetzgebung vorgegeben.
Bei Magister- und universitären Diplom-Studiengängen beträgt sie in der Regel 9 Semester, in experimentellen Wissenschaften 10 Semester.
Bei Bachelor-Studiengängen beträgt sie in der Regel 6 Semester bei den Master-Studiengängen 2 - 4 Semester.
Die Regelstudienzeit unterscheidet sich mitunter deutlich von der durchschnittlichen Studiendauer (vgl. Langzeitstudent). In der jüngeren Zeit wurde die Regelstudienzeit von einem Abwehrrecht des Studenten zu einem Geschwindigkeitsanspruch der Universität umgedeutet.
Siehe auch: Studium