Regalien
Als Regalien (lat. iura regalia königliche Rechte) bezeichnet man die Hoheitsrechte, die im Mittelalter nur ein König besaß. Dazu zählten die Rechte Zölle zu verlangen, Steuern zu erheben, Münzen zu prägen und Bergbau zu betreiben. Es gab sogar ein Judenregal, das es dem König erlaubte von den Juden in seinem Reich besondere Abgaben zu verlangen. Im Heiligen Römischen Reich wurden im Laufe der Zeit immer mehr Regalien auf die Fürsten und Reichsstädte übertragen, wodurch die staatliche Einheit de facto aufgelöst wurde und sich zahlreiche Territorialstaaten bildeten.Regalien bezeichnet auch spezielle Hoheitszeichen, die dem Herrscher anlässlich seiner Krönung übergeben werden, etwa der Reichsapfel der deutschen Kaiser.
Siehe auch: Bergregal, Münzregal, Schatzregal