Refugium
Das
Refugium (
lat) bezeichnet leicht veraltet den Zufluchtsort eines Individuums oder eines Tieres. Wie das lateinische
Zitat aus dem Rechtskodex belegt, gilt es speziell für die Privatperson, wird aber auch seltener bei Tierarten (siehe 2. Zitat von
Gottfried Keller), insbesondere bei geschützten oder seltenen Tierrassen in Naturdokumentationen verwendet. In der
englischenen und
französischenen Sprache hat sich interessanterweise die lateinische Stammform stärker bewahrt (vgl. z.B. refugee, engl. für
Flüchtling).
Zitate
- "Domus tutissimum cuique refugium atque receptaculum." (Corpus Iuris Civilis, Digestae 2. 4,18) = Das eigene Haus ist für jeden der sicherste Zufluchtsort.
- "Da brachte ich eine neue Fliege herbei; die Spinne packte sie wie die frühere; allein schon machte sich der erste Wegelagerer wieder herbei, dem der Hunger keine Wahl lassen mochte; und nun, statt das neue Opfer kunstgerecht einzuwickeln, nahm sie es kurzweg zwischen die Freßzangen und trug es, wie der Bär das Lamm, nicht nach dem Mittelsitze, sondern aus dem Netze heraus nach einem Refugium."(Gottfried Keller, Der grüne Heinrich, Keller-SW Bd. 4, S. 620)