Reederei (Recht)
Die Reederei ist eine Gesellschaftsform im Seerecht, ein Zusammenschluss mehrerer Personen, Mitreeder genannt, die ein, ihnen zu bestimmten Teilen gehörendes Schiff zur Geldgewinnung durch Seefahrt auf gemeinsame Rechnung verwenden. Der Mitreeder-Anteil an Schiff und Reederei wird auch Schiffspart genannt. Ein anderer Name für diese Art der Reederei ist auch Parten-Reederei.Siehe auch: Liste der Reedereien
Rechtshinweis