Rechtsweg
Rechtsweg nennt man den Zugang zur Gerichtsbarkeit. Die häufigste Formulierung ist die vom "Rechtsweg zu den ...-Gerichten", den jemand "beschreitet", vorausgesetzt, er ist "eröffnet", das heißt, der richtige Zweig der Gerichtsbarkeit ist gewählt.Der Zugang zu den Gerichten ist aus heutiger Sicht eine Selbstverständlichkeit, so dass die Existenz eines besonderen Begriffes dafür überflüssig erscheinen mag. Verständlich wird dies durch den Blick in die Geschichte. In der früheren ständischen Gesellschaft war kein für alle gleicher Zugang zu den Gerichten gewährleistet, so dass die "Eröffnung" des Rechtsweges für jeden eine Errungenschaft der bürgerlichen Gesellschaft ist.
Der gelegentlich zu lesende Hinweis Der Rechtsweg ist ausgeschlossen bedeutet lediglich, dass derjenige, der diese Formulierung verwendet, eine rechtliche Verantwortlichkeit ablehnt. Meistens erfolgt dieser Hinweis zurecht (z.B. bei Preisausschreiben), gelegentlich ist er jedoch Teil unseriöser Geschäftspraktiken, mit denen Firmen versuchen, Verbraucher davon abzuhalten, ihre Interessen auf dem Rechtsweg durchzusetzen.
Rechtshinweis