Rechtstatsachenforschung
Die
Rechtstatsachenforschung ist ein Teilgebiet der
Rechtswissenschaft. Der Gegenstand ihrer Forschung, also das Verständnis dessen, was Rechtstatsachen sind, hat sich gewandelt. Gemeint waren damit usprünglich jene Tatsachen, die "hinter den Normen" stehen, jene Erscheinungsformen, in denen das Recht in der gesellschaftlichen Praxis tatsächlich zur Erscheinung gebracht wird.
Von der neueren
Rechtssoziologie wurde der Begriff aufgegriffen. Untersuchungsgegenstand der Rechtstatsachenforschung, die sich der Methode der
empirische Sozialforschung bedient, sind die tatsächlichen Erscheinungs- und Verwirklichungsformen des Rechts im sozialen Leben.
Die Anwendungsbereiche dieser Forschungsrichtung sind vielfältig und betreffen nahezu alle Lebensbereiche. Deren Ergebnisse sind für die Rechtspolitik eine wesentliche Orientierungshilfe.