Rechtsrealismus
Der Rechtsrealismus ist eine Lehre in der Rechtsphilosophie.Der Rechtsrealismus ist wie der Rechtspositivismus antimetaphysisch, lehnt es jedoch ab, das Recht von den es beeinflussenden Faktoren, insbesondere den gesellschaftlichen Tatsachen, abzukoppeln. Der Rechtsrealismus ist also ein rechtswissenschaftlicher Pragmatismus.
Der Rechtsrealismus betrachtet das Recht als Mittel zur Regelung der Lebensverhältnisse. Recht wird demnach ausdrücklich auch als ein Mittel zur Steuerung sozialen Verhaltens anerkannt.