Rechtsordnung
Der Begriff Rechtsordnung bezeichnet im deutschen Recht die Gesamtheit der gültigen Rechtsnormen (= objektiver Rechtsbegriff).Rechtsnormen in diesem Sinne sind jedenfalls
- Verfassungsnormen, die in den Artikeln des Grundgesetzes geregelt sind
- einfachgesetzliche Normen wie zB. das BGB oder das StGB
- Satzungen
- Verordnungen
Literatur
Hermann Avenarius, Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, Eine Einführung, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn
Siehe auch: Positives Recht, Rechtswissenschaft
Rechtshinweis