Rechtsgrundverweisung
Der Begriff der Rechtsgrundverweisung bezeichnet in der Rechtswissenschaft wie eine Norm auf eine andere Norm verweist. Eine Rechtsgrundverweisung liegt vor, wenn nicht nur auf die Rechtsfolge, sondern auch auf den Tatbestand der anderen Norm verwiesen wird. Deshalb müssen bei dieser Art der Verweisung auch die Voraussetzungen der Norm, auf die verwiesen wird, gegeben sein, damit deren Rechtsfolgen eintreten. Wird dagegen nur auf die Rechtsfolge der anderen Norm verwiesen, so spicht man von einer Rechtsfolgenverweisung.Rechtshinweis