Rechtsfolgenverweisung
Der Begriff der Rechtsfolgenverweisung bezeichnet in der Rechtswissenschaft, wie eine Norm auf eine andere Norm verweist. Eine Rechtsfolgenverweisung liegt vor, wenn nur auf die Rechtsfolge, nicht aber den Tatbestand der anderen Norm verwiesen wird. Deshalb müssen bei dieser Art der Verweisung die Voraussetzungen der Norm, auf die verwiesen wird, nicht gegeben sein, sondern es treten lediglich die Rechtsfolgen dieser Norm ein. Wird dagegen auch auf den Tatbestand der anderen Norm verwiesen, so spricht man von einer Rechtsgrundverweisung.Rechtshinweis